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I. Allgemeines
II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
IV. Haftung
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
VI. DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
IX. Rückgaberecht Downloads
Beim Kauf der Presets werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Presets nicht mehr möglich.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Vechta.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.